Auszahlungserklärung – Energiepreispauschale 2022: Zur Abmilderung der drastisch gestiegenen Energiekosten und erwerbsbedingten Wegeaufwendungen wurde die Energiepreispauschale EPP eingeführt: Die EPP beträgt 300 EUR und ist steuerpflichtig, ohne Sozialversicherungsabgaben und wird an aktiv tätige Erwerbspersonen nur einmal gezahlt. Es gibt einige Ausnahmen, bei denen gesonderte Erklärungen abzugeben sind: Nutzen Sie das Formular und senden dieses ausgefüllt…
Jeder gewerbliche Arbeitgeber hat für seine Arbeitnehmer eine monatlich Lohnabrechnung zu erstellen, bzw. für seine Angestellten eine Gehaltsabrechnung zu erstellen. Diese muss eine Vielzahl von Angaben enthalten, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
Wir sind gerade für viele sehr kleine Unternehmen tätig. Deshalb wissen wir, was für kleinere Unternehmen oder Start-Ups wichtig ist und bieten daher viel zusätzliche Dienstleistungen (Anträge, Bescheinigungen) an. Wir möchten Sie soweit wie möglich von der Lohn- und Gehaltsabrechnung entlasten, damit Sie sich voll auf das Wachstum Ihres unternehmens konzentrieren können. Sie bestimmen, was Sie brauchen, wann Sie die Lohnabrechnung in den Händen halten wollen, wie Sie uns die Abrechnungsdaten übermitteln möchten. Wir erinnern, helfen und geben Tipps, wie Sie uns alle Informationen rechtzeitig, ohne großen Aufwand und fehlerfrei übermitteln können.
Für die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung bieten wir Ihnen eine kostengünstige Alternative zur Lohnabrechnung durch Ihren Steuerberater und stehen kleineren Unternehmen als kompetenter und verlässlicher Partner zur Seite. Wir stehen für eine professionelle und persönliche Betreuung und Unterstützung bei allen Fragen bezüglich der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung. Alle notwendigen Unterlagen für Jahresabschluss und Steuererklärung liefern wir Ihnen passgenau nach den Wünschen des Steuerberaters.