Ist ein Arbeitgeber verpflichtet seinen Arbeitnehmern einen Mindestlohn zu zahlen, so gilt dies auch für die dort beschäftigten Minijobber. Bei einem Min-destlohn von 8,50 EUR darf der Minijobber somit ca. 52,5 Stunden (450 EUR) im Monat arbeiten.
Ist ein Arbeitgeber verpflichtet seinen Arbeitnehmern einen Mindestlohn zu zahlen, so gilt dies auch für die dort beschäftigten Minijobber. Bei einem Min-destlohn von 8,50 EUR darf der Minijobber somit ca. 52,5 Stunden (450 EUR) im Monat arbeiten.