Für das Jahr 2015 gelten folgende (vorläufiger Stand 03.12.14) Beitragsbemessungsgrenzen: monatlich / jährlich
KV / PV 4.125,00 / 49.500,00 EUR
RV / AV-Ost 5.200,00 / 62.400,00 EUR
RV / AV-West 6.050,00 / 72.600,00 EUR
Die im Versicherungsrecht relevante allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt von bislang 53.550 EUR auf 54.900 EUR. Die besondere ermäßigte Jahresarbeitsentgeltgrenze für PKV-Bestandsfälle wird von derzeit 48.600 EUR auf 49.500 EUR angehoben.