Seit 01.01.2017 versenden die Unternehmen auch ihre Lohnnachweise an die Unfallversicherungsträger einfach und komfortabel mithilfe ihrer systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramme oder der systemgeprüften Ausfüllhilfe sv.net.
Eine wesentliche Neuerung stellt der verpflichtende Stammdatenabgleich als Vorverfahren zur eigentlichen Lohnnachweismeldung dar. Hierdurch wird sichergestellt, dass nur Meldungen mit korrekter Mitgliedsnummer und den im betreffenden Meldejahr veranlagten Gefahrtarifstellen an die Unfallversicherungsträger übermittelt werden. Bei der Nutzung von sv.net (in den Varianten standard und comfort) erfolgt der Abruf der Stammdaten des Unternehmens automatisch unmittelbar vor Abgabe des Lohnnachweises. Eine eigenständige Abfrage ist nicht notwendig. Dazu finden Sie hier eine von der DGUV erstellte Kurzanleitung zur Nutzung der Ausfüllhilfe sv.net (PDF, 554 kB).
Das neue elektronische Lohnnachweisverfahren wurde mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG) beschlossen und erweitert das DEÜV-Meldeverfahren zur Sozialversicherung. Die das Verfahren auf untergesetzlicher Ebene konkretisierenden „Gemeinsamen Grundsätze zur Datenübermittlung an die Unfallversicherung“ nach § 103 SGB IV, das gemeinsame Rundschreiben „Meldeverfahren zur Sozialversicherung“ sowie die Verfahrensbeschreibung zum elektronischen Lohnnachweis an die Unfallversicherung finden Sie rechts zum Download.
http://www.dguv.de/de/versicherung/uv-meldeverfahren/index.jsp