Ob Rentner neben ihrer Altersrente hinzuverdienen dürfen, ohne dass die Rente reduziert wird, ist abhängig von ihrem Alter. Ab Erreichen der regulären Altersgrenze, die zum Beispiel für 1951 Geborene bei 65 Jahren und fünf Monaten liegt, dürfen Rentner unbegrenzt hinzuverdienen. In der Zeit vor Erreichen der regulären Altersgrenze ist eine Hinzuverdienstgrenze zu beachten. Diese beträgt bislang 450 Euro im Monat. Wird ein höherer Verdienst erzielt, reduziert sich die Rente bisher in Stufen auf zwei Drittel, die Hälfte oder ein Drittel der vollen Rente. Nach der neuen Regelung im Flexirentengesetz sollen Rentner ab 1. Juli 2017 vor Erreichen der regulären Altersgrenze 6.300 Euro im Jahr hinzuverdienen können, ohne dass die Rente reduziert wird. Ein über den Betrag von 6.300 Euro hinausgehender Verdienst wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Ist die Summe aus der gekürzten Rente und dem Hinzuverdienst höher als das bisherige Arbeitseinkommen, gilt: Der darüber liegende Hinzuverdienst wird zu 100 Prozent auf die verbliebene Rente angerechnet. Dabei wird das höchste Einkommen der letzten 15 Kalenderjahre zugrunde gelegt.
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