Für das Jahr 2019 gelten folgende Beitragsbemessungsgrenzen:
monatlich / jährlich
KV / PV 4.537,50 / 54.450,00 EUR
RV / AV-Ost 6.150,00 / 73.800,00 EUR
RV / AV-West 6.700,00 / 80.400,00 EUR
Die im Versicherungsrecht relevante allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt von bislang 59.400 EUR auf 60.750 EUR. Die besondere ermäßigte Jahresarbeitsentgeltgrenze für PKV-Bestandsfälle wird von derzeit 49.100 EUR auf 54.450 EUR angehoben.