Wer als Selbstständiger oder Arbeitnehmer einen elektrisch angetriebenen Firmenwagen auch privat nutzt, muss diesen finanziellen Vorteil bisher pauschal mit einem Prozent des Listenpreises pro Kalendermonat versteuern.
Für E-Autos, die nach dem 31. Dezember 2018 angeschafft werden, sinkt dieser Wert nun auf 0,5 Prozent. Die Neuregelung gilt auch für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, sogenannte Plug-in-Hybride. Allerdings ist dieser Steuervorteil zunächst begrenzt bis zum 31. Dezember 2021.
www.biallo.de/recht-steuern/news/steueraenderungen-2019-wie-viel-entlastung-bringen-die-reformen/