Ab Jahresbeginn beteiligen sich Unternehmen zur Hälfte an den Zusatzbeiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung. Bisher musste das Mitglied den kassenindividuellen Zusatzbeitrag allein tragen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen also wieder denselben prozentualen Anteil an den Krankenversicherungsbeiträgen, unabhängig davon, wie hoch der jeweilige Zusatzbeitrag der Krankenkasse ist. Der Zusatzbeitrag zur Krankenkasse wird auch weiterhin gesondert ausgewiesen.
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