Mit dem Jahreswechsel erhöht sich der Mindestlohn auf 9,19 Euro pro Stunde. Ab 2020 dann erneut auf 9,35 Euro brutto pro Stunde. Der neue Mindestlohn gilt auch für Minijobber. Sie dürfen dennoch nicht mehr als 450 Euro im Monat verdienen, sonst wird das Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig.
Zur Aufzeichnungspflicht bei Minijobbern noch ein paar Anmerkungen und weiterführende Links
Die wichtigsten Infos in Kürze:
- Für Minijobbermuss die tägliche Arbeitszeit nach wie vor branchenunabhängig aufgezeichnet werden.
- Es gibt seitens des Gesetzgebers keine Vorgaben, wie die Dokumentation der Arbeitszeit zu erfolgen hat.
- Diese Angaben können z. B. in Papierform, elektronisch mit Hilfe von Excel oder auch über elektronische Zeiterfassungssysteme erfolgen. Diese sind niedrigschwellig, da ohne Unterschrift gültig, jedoch sollten diese für eine möglichen spontanen Besuch seitens des Zolls sofort vorlegbar sein.
- Die Aufzeichnungen sind dann für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren aufzubewahren.
- Bei 450-Festlöhner bitte dann ein Arbeitszeitkonto führen.
Für weiterführende Informationen: