Auszahlungserklärung – Energiepreispauschale 2022: Zur Abmilderung der drastisch gestiegenen Energiekosten und erwerbsbedingten Wegeaufwendungen wurde die Energiepreispauschale EPP eingeführt: Die EPP beträgt 300 EUR und ist steuerpflichtig, ohne Sozialversicherungsabgaben und wird an aktiv tätige Erwerbspersonen nur einmal gezahlt. Es gibt einige Ausnahmen, bei denen gesonderte Erklärungen abzugeben sind: Nutzen Sie das Formular und senden dieses ausgefüllt EPP Mitarbeiterformular an uns.